Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Wakeup Marketing LLC – nachstehend „Anbieter“ genannt – mit ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
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§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, E-Commerce-Beratung, Vertrieb, Vertriebsberatung, Unternehmensführung und Unternehmensaufbau einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, insbesondere nicht zum Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Kennzahlen, Leads, Verkäufe oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse, soweit nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform eine Garantie vereinbart wurde.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nur möglich, wenn der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist oder die Parteien eine abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform treffen.
(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, insbesondere Werbekosten, Kosten für Werbekampagnen, Softwarekosten, Plattformgebühren und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe des Kunden auf.
(7) Soweit der Anbieter im Rahmen des jeweiligen Angebots individuelle Arbeitsergebnisse für den Kunden erstellt, insbesondere Kampagnen-Inhalte, Texte, Grafiken, Bild- oder Videomaterial, Webseiten, Landingpages, Werbeanzeigen oder vergleichbare Inhalte, sind bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Änderungs- und Anpassungswünsche des Kunden an dem jeweils übermittelten Arbeitsergebnis, soweit diese auf dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang beruhen. Weitergehende Änderungswünsche, insbesondere Änderungen des ursprünglichen Briefings, konzeptionelle Neuausrichtungen, zusätzliche Varianten, neue Inhalte oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs, stellen keine Korrekturschleife dar und können vom Anbieter gesondert vergütet werden.
Der Kunde hat Korrekturwünsche innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung des jeweiligen Arbeitsergebnisses in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine konkrete Beanstandung, gilt das Arbeitsergebnis als freigegeben, sofern der Anbieter den Kunden bei Übermittlung des Arbeitsergebnisses auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Nach Durchführung von zwei Korrekturschleifen gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als vertragsgemäß erstellt, sofern keine wesentlichen Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang bestehen. Weitere Korrekturen oder Änderungen erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.
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§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden lediglich ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn sich beide Parteien über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, insbesondere durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebots in Textform.
Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter Telefonate, Videokonferenzen oder Chats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen kann, sofern der Kunde hierüber vor Beginn der Aufzeichnung gesondert informiert wurde und der Aufzeichnung ausdrücklich zugestimmt hat. Im Falle einer Videokonferenz oder eines Telefonats kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
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§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollständigen Befriedigung seiner fälligen Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
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§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die jeweilige Rate im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt, soweit vereinbart, per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten.
Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert („Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden und kann insbesondere in Form einer Rechnung, per E-Mail, auf einer Webseite oder in sonstiger Textform erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig.
Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlungsart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Forderungen aus derselben Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde den offenen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten, soweit der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Zahlungsdienstleister ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat, die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
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§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen, Daten, Materialien und Zugänge zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne schuldhaftes Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder treten sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters ein, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Leistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan entsprechend. Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um jeweils einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzugs bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem digitale Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform, insbesondere persönliche Login-Daten, sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Die Weitergabe von Passwörtern oder sonstigen Zugangsdaten an Dritte ist untersagt und kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener oder verschleierter IP-Adresse erfolgen, sofern dies die Sicherheit, Identifikation oder ordnungsgemäße Durchführung der Leistung beeinträchtigt. Der Anbieter ist berechtigt, Zugriffe auf seine technischen Systeme im rechtlich zulässigen Umfang zu überwachen, um Missbrauch, unbefugte Nutzung und Sicherheitsrisiken zu verhindern.
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§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
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§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ferner haftet der Anbieter unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer ausdrücklich vereinbarten Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 fallen, haftet der Anbieter nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf („Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Arglist, wegen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen gelten.
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§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde im Falle einer Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist.
Der Anbieter kann in diesem Fall die bis zum Laufzeitende ausstehende Vergütung als Schadensersatz geltend machen, soweit der Anbieter den Ausfall zu vertreten hat und soweit nicht ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwendungen der Leistung anzurechnen sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nur möglich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung ausdrücklich vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
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§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters oder entsprechend lizenzierter Dritter. Der Kunde erkennt die Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, soweit diese urheberrechtlich, markenrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder auf sonstige Weise geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und anschließend außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks zu verwerten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
(4) Nutzungsrechte an allgemeinen Schulungsunterlagen, Templates, Frameworks, Konzepten, Strategien, Methoden, Software, Zugangssystemen und sonstigen nicht individuell ausschließlich für den Kunden erstellten Materialien enden mit Vertragsende, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nutzungsrechte an individuell für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen, insbesondere Werbetexten, Werbeanzeigen, Grafiken, Bild- oder Videomaterial, Landingpages oder sonstigen Kampagnen-Inhalten, verbleiben dem Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang auch nach Vertragsende, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
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§ 11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material, insbesondere Fotos, Texte, Grafiken, Logos, Marken, Zugangsdaten, Werbekonten und sonstige Inhalte, frei von Rechten Dritter ist oder die Nutzung durch den Anbieter vertraglich geklärt ist. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden angemessenen Kosten frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden sowie für Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder, soweit rechtlich zulässig, zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
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§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle vertraulichen Tatsachen, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten Stillschweigen über alle vertraulichen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Gruppe oder Community.
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten von einzelnen Kommunikationskanälen, Gruppen oder Community-Bereichen auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit zu berichten, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder die Parteien eine abweichende Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen haben. Die Nutzung personenbezogener Daten, Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers, soweit die Offenlegung zur Durchführung oder Finanzierung des Vertrags erforderlich ist und keine überwiegenden berechtigten Interessen der anderen Partei entgegenstehen.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und sachlich gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie verpflichten sich, keine unwahren Tatsachenbehauptungen über die jeweils andere Partei zu verbreiten. Gesetzlich zulässige Meinungsäußerungen, sachliche Kritik und rechtlich zulässige Bewertungen bleiben unberührt. Der Anbieter behält sich vor, rechtswidrige Äußerungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder geschäftsschädigende Falschbehauptungen, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
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§ 13 Garantie
Sollten von der Wakeup Marketing LLC Garantien ausgesprochen werden, sind diese stets an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets.
2. Teilnahme an regelmäßigen Abstimmungsterminen.
3. Pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung innerhalb der Zahlungsfrist. Sollte es zu einer Mahnung kommen, kann die Garantie entfallen, soweit der Zahlungsverzug für die Nichterreichung des garantierten Ergebnisses ursächlich oder mitursächlich ist.
4. Keine Sperrungen des Werbekontos auf Facebook oder anderen Plattformen innerhalb der Laufzeit, soweit die Sperrung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
5. Die Marketingstrategie sowie die Kampagnen müssen so umgesetzt werden, wie sie von der Wakeup Marketing LLC oder ihrem Team erstellt wurden. Änderungen von Seiten des Kunden bedürfen der Zustimmung in Schrift- oder Textform.
6. Garantien müssen ausdrücklich in Schrift- oder Textform im Vertragswerk, im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung beschrieben sein. Andernfalls besteht keine Garantie.
7. Sollte es zu Zahlungsrückständen oder abgelehnten Zahlungen bei Facebook oder einer anderen Werbeplattform kommen, kann die Garantie entfallen, soweit diese Zahlungsprobleme negative Auswirkungen auf die jeweilige Plattform, den Algorithmus, die Kampagnenausspielung oder die Effektivität der Marketingmaßnahmen haben und dadurch die Einhaltung der Garantie unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
8. Jeder vom Kunden veranlasste Stopp der Kampagnen kann zum Wegfall der Garantie und eines etwaigen Rückzahlungsanspruchs führen, soweit durch den Stopp der Kampagne Lernphasen von Werbeplattform-Anbietern erheblich beeinträchtigt oder behindert werden und sich dies auf den Erfolg der Kampagne auswirkt.
9. Die vom Anbieter erstellten Kampagnen-Inhalte, insbesondere Bild-, Video- und Textmaterial, sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung zur Freigabe zu prüfen. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde entweder die Freigabe zu erklären oder konkrete Korrekturwünsche bzw. Beanstandungen in Textform mitzuteilen. Für Korrekturen gilt § 2 Abs. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist weder eine Freigabe noch eine konkrete Beanstandung, gelten die Kampagnen-Inhalte als freigegeben, sofern der Anbieter den Kunden bei Übermittlung der Inhalte auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Verzögerungen, die auf eine verspätete, unvollständige oder unterlassene Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend und können zum Wegfall einer ausdrücklich vereinbarten Garantie führen, soweit die Verzögerung für die Nichterreichung des garantierten Ergebnisses ursächlich ist.
10. Die im Angebot aufgeführten „Leistungen des Kunden“ müssen erfüllt werden.
11. Innerhalb des Garantiezeitraums dürfen ausschließlich die von der Wakeup Marketing LLC über deren eigene Werbekonten geschalteten Werbekampagnen auf Facebook sowie gegebenenfalls weiteren Werbeplattformen aktiv sein, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Das Schalten zusätzlicher oder paralleler Kampagnen, sei es durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, ist untersagt, soweit diese Parallelkampagnen die Leistungsfähigkeit, Messbarkeit oder Optimierung der Hauptkampagne beeinträchtigen können. Eine Missachtung dieser Bestimmung kann zum Erlöschen der Garantie führen, soweit unter solchen Voraussetzungen die angestrebten Ergebnisse technisch nicht mehr gewährleistet oder überprüfbar sind.
12. Sollten die unter § 13 genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, entfällt die Garantie, soweit die Nichterfüllung für die Nichterreichung des garantierten Ergebnisses ursächlich oder mitursächlich ist.
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§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragliche Mitteilungen und Dokumente über diesen Kommunikationsweg übermittelt werden, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Kommunikation über andere Kanäle wie Telefon, Messenger-Dienste, insbesondere WhatsApp, oder sonstige Kommunikationsmittel abzulehnen. Der Anbieter behält sich vor, diese Kommunikationsmittel nach eigenem Ermessen zu sperren oder zu blockieren, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(3) Sollte der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünschen oder besondere Sicherheitsanforderungen stellen, insbesondere eine Verschlüsselung von E-Mails, wird er den Anbieter darüber in Schrift- oder Textform informieren.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
(5) Sollte anderweitig eine Kommunikation über Telefon oder Messenger-Dienste vereinbart worden sein, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft in Schrift- oder Textform zu beenden, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Die Beendigung der Kommunikationsform hat keinen Einfluss auf den Fortbestand des Vertrags oder die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die weiterhin per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
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§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die gesetzlichen Vorschriften treten an die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen.
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